Nachhaltigkeitsberichtspflicht

Verabschiedung der neuen Vorschift zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen  (CSRD) und der Pflicht zu einem verantwortungsvollen Management der Lieferketten (LkSG)


Whitepaper LKSG, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, auch bekannt als Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD wurde nun am 10.11.2022 durch das EU-Parlament angenommen. Bereits im Juni 2022 erzielten die Vertreter des Europäischen Rats und des Europäischen Parlaments die politische Einigung darüber. Somit steht der Umsetzung nichts mehr im Wege und die Vorbereitungen der betroffenen Unternehmen sind in vollem Gange!

Am 03. März 2021 wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf bezüglich der Einhaltung  unternehmerischer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette beschlossen. Dabei handelt es sich um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder auch als Lieferkettengesetz bekannt, kurz LkSG. Dies soll zum 01.01.2023 in Kraft treten und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) umgesetzt. Konkret soll es zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette beitragen und Unternehmen dazu verpflichten, ihre gesamte Supply Chain zu analysieren und Risiken zu identifizieren und beheben.

Jetzt sind Sie dran. Berichtspflicht für mehr als 15.000 Unternehmen in Deutschland ab 2025. Sie können alle Informationen hierzu direkt mit einem Klick hier downloaden.

Uwe Schäfer

Expert Supply Chain Excellence