Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Lizenzierung, Bereitstellung, den Zugang zu und die Nutzung von Softwareprodukten, Add-ons, Integrationen, Anwendungen, APIs, Dokumentationen, Wartungsleistungen und damit verbundenen Dienstleistungen, die von der neoimpulse GmbH („neoimpulse“, „wir“, „uns“) gegenüber Geschäftskunden („Kunde“, „Sie“) erbracht werden.
1.2 Diese AGB gelten für Produkte, die über den SAP Store oder über andere Vertriebskanäle bereitgestellt werden. Hierzu zählen insbesondere Softwareprodukte und Integrationen von neoimpulse für SAP-Umgebungen, SAP EWM, SAP S/4HANA, SAP BTP, AutoStore™-Integrationen, Flux-Integrationen sowie weitere Softwarelösungen im Bereich Supply Chain, wie sie im jeweiligen Auftrag, Angebot, in der Leistungsbeschreibung, im SAP-Store-Eintrag oder in der Produktdokumentation näher beschrieben sind.
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und sonstigen Geschäftskunden. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
1.4 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, neoimpulse hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.5 Enthält ein konkreter Auftrag, eine SAP-Store-Transaktion, ein Angebot, eine Leistungsvereinbarung, eine Leistungsbeschreibung oder eine sonstige individuelle Vereinbarung Bestimmungen, die von diesen AGB abweichen, gehen die Bestimmungen der jeweiligen Individualvereinbarung vor.
2. Bestellungen über den SAP Store und Rolle von SAP
2.1 Wird ein Produkt über den SAP Store angeboten, bestellt, erworben oder auf sonstige Weise bereitgestellt, besteht das Vertragsverhältnis bezüglich des Produkts zwischen dem Kunden und neoimpulse, sofern nicht in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
2.2 SAP ist nicht Partei dieser AGB und nicht für die Entwicklung, Installation, Konfiguration, den Betrieb, die Wartung, den Support, die Gewährleistung oder die Leistung des Produkts verantwortlich.
2.3 Abhängig vom jeweiligen SAP-Store-Modell kann SAP die Produktlistung, Bestellabwicklung, Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung oder andere marktplatzbezogene Prozesse unterstützen. Durch diese Tätigkeiten wird SAP nicht zum Anbieter, Wiederverkäufer oder Lizenzgeber des Produkts.
2.4 Die Nutzung von SAP-Software, SAP-Cloud-Services, SAP BTP, SAP EWM, SAP S/4HANA oder anderen SAP-Produkten durch den Kunden unterliegt gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Kunden und SAP beziehungsweise dem jeweiligen SAP-Wiederverkäufer oder -Partner. Diese AGB gewähren keinerlei Nutzungsrechte an SAP-Produkten.
3. Definitionen
3.1 „Produkt“ bezeichnet das Softwareprodukt, Add-on, die Integration, Anwendung, API, den Cloud-Service, Connector, das Modul, die Dokumentation sowie damit verbundene Materialien, die von neoimpulse im Rahmen eines Auftrags bereitgestellt werden.
3.2 „Auftrag“ bezeichnet die jeweilige SAP-Store-Bestellung, das Angebot, Auftragsformular, die Leistungsbeschreibung, Abonnementbestätigung, von neoimpulse angenommene Bestellung oder sonstige schriftliche Vereinbarung, in der das Produkt, der Leistungsumfang, die Lizenzmetrik, die Abonnementlaufzeit, die Vergütung und etwaige zusätzliche Bedingungen festgelegt sind.
3.3 „Dokumentation“ bezeichnet Benutzerhandbücher, technische Dokumentationen, Release Notes, Installationsanleitungen, Produktbeschreibungen und sonstige Materialien, die neoimpulse für das Produkt bereitstellt.
3.4 „Kundendaten“ bezeichnet Daten, Inhalte, Informationen, Dateien, Datensätze und Materialien, die der Kunde oder seine Nutzer an das Produkt übermitteln, in dieses hochladen, über dieses verarbeiten oder dem Produkt anderweitig zur Verfügung stellen.
3.5 „Abonnementlaufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, während dessen der Kunde gemäß dem jeweiligen Auftrag zur Nutzung des Produkts berechtigt ist.
4. Vertragsschluss
4.1 Angebote von neoimpulse sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
4.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn neoimpulse die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform annimmt, eine Bestellbestätigung über den SAP Store erfolgt, neoimpulse den Zugang zum Produkt bereitstellt, das Produkt ausliefert oder mit der Leistungserbringung beginnt.
4.3 Produktbeschreibungen, Präsentationen, Broschüren, Angaben auf Websites, SAP-Store-Einträge und Marketingmaterialien stellen keine Garantien für bestimmte Eigenschaften dar, sofern diese nicht im jeweiligen Auftrag ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden.
4.4 Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen des bestellten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, sofern sie nicht Bestandteil des standardmäßigen Funktionsumfangs, der Wartung oder des Update-Prozesses des Produkts sind.
5. Lizenz und Nutzungsrecht
5.1 Unter der Voraussetzung, dass der Kunde diese AGB einhält und sämtliche anfallenden Vergütungen entrichtet, gewährt neoimpulse dem Kunden für die jeweilige Abonnementlaufzeit ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, das Produkt für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen.
5.2 Der Nutzungsumfang ist durch die im Auftrag festgelegte Lizenzmetrik beschränkt, beispielsweise durch die Anzahl der Nutzer, Mandanten, Systeme, Standorte, Transaktionen, Schnittstellen, Module, Buchungskreise, Lager oder andere Nutzungsparameter.
5.3 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist es dem Kunden nicht gestattet:
a. das Produkt zu kopieren, zu verändern, zu übersetzen, anzupassen oder abgeleitete Werke davon zu erstellen;
b. das Produkt zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach zwingendem Recht zulässig ist;
c. das Produkt zu vermieten, zu verleasen, zu verkaufen, unterzulizenzieren, zu verbreiten, Dritten zugänglich zu machen oder anderweitig bereitzustellen;
d. das Produkt zur Erbringung von Outsourcing-, Service-Bureau-, Managed-Service- oder Timesharing-Dienstleistungen gegenüber Dritten zu nutzen;
e. technische Beschränkungen, Lizenzschlüssel, Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen;
f. Eigentums-, Urheberrechts- oder Markenhinweise zu entfernen;
g. das Produkt für rechtswidrige Zwecke oder unter Verstoß gegen geltendes Recht zu verwenden;
h. ohne vorherige schriftliche Zustimmung Penetrationstests, Schwachstellenscans oder Lasttests durchzuführen, sofern dies nicht ausdrücklich in der Dokumentation gestattet ist.
5.4 Verbundene Unternehmen, Auftragnehmer und Implementierungspartner des Kunden dürfen das Produkt nur insoweit nutzen, wie dies im Auftrag gestattet ist, und ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden. Der Kunde bleibt für sämtliche Handlungen und Unterlassungen dieser Nutzer verantwortlich.
5.5 Sämtliche Rechte, die dem Kunden nicht ausdrücklich eingeräumt werden, verbleiben bei neoimpulse.
5.6 Der Kunde darf das Produkt ausschließlich innerhalb des vereinbarten Lizenzumfangs und entsprechend den im jeweiligen Auftrag festgelegten Lizenzmetriken nutzen. Dazu zählen gegebenenfalls Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl von Nutzern, Systemen, Lagern, Mandanten, Schnittstellen oder anderen vereinbarten Nutzungsparametern.
Nach angemessener vorheriger Ankündigung kann neoimpulse Informationen anfordern, die in angemessenem Umfang erforderlich sind, um die Einhaltung der anwendbaren Lizenzmetriken durch den Kunden zu überprüfen. Der Kunde stellt diese Informationen nach Treu und Glauben zur Verfügung, sofern die Anfrage den Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt. Sämtliche im Rahmen einer solchen Überprüfung erhaltenen Informationen werden gemäß diesen AGB als vertrauliche Informationen behandelt.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist für die Bereitstellung der für das Produkt erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen verantwortlich. Dazu gehören insbesondere SAP-Systeme, SAP-Lizenzen, SAP-BTP-Konten, SAP-EWM-/SAP-S/4HANA-Umgebungen, Netzwerkverbindungen, VPN-Zugänge, die Einrichtung des SAP Cloud Connectors, Schnittstellen, Testsysteme, Stammdaten, Berechtigungen und qualifiziertes Personal, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 Der Kunde stellt neoimpulse sämtliche Informationen, Mitwirkungsleistungen, Systemzugänge und Genehmigungen zur Verfügung, die für Lieferung, Implementierung, Konfiguration, Support und Wartung in angemessenem Umfang erforderlich sind.
6.3 Verzögerungen, die durch eine unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung des Kunden verursacht werden, können zu entsprechenden Anpassungen der Zeitpläne und zusätzlichen Kosten führen.
6.4 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Qualität, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der Kundendaten verantwortlich.
6.5 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Kunde dafür verantwortlich, seine Systeme und Daten vor Installationen, Konfigurationen, Updates, Migrationen oder Supportmaßnahmen zu sichern.
6.6 Der Kunde ist für die Aufrechterhaltung angemessener Sicherheitsmaßnahmen für seine Systeme, Benutzerkonten und Zugangsdaten verantwortlich. Der Kunde hat Authentifizierungsdaten vertraulich zu behandeln, angemessene Zugriffskontrollen einzurichten, Sicherheitsupdates für seine eigenen Systeme unverzüglich zu installieren und neoimpulse unverzüglich über jeden vermuteten unbefugten Zugriff, Sicherheitsvorfall oder jede Beeinträchtigung des Produkts oder damit verbundener Schnittstellen zu informieren.
7. Lieferung, Bereitstellung und Implementierung
7.1 Die Lieferung beziehungsweise Bereitstellung erfolgt, wenn neoimpulse dem Kunden das Produkt zur Verfügung stellt, Zugangsdaten bereitstellt, Softwarepakete oder Installationsdateien übermittelt, einen Mandanten aktiviert oder dem Kunden auf andere Weise die Nutzung des Produkts ermöglicht.
7.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Installation, kundenspezifische Anpassungen, Konfiguration, Migration, Schulung, Projektmanagement, Integrationsleistungen und sonstige professionelle Dienstleistungen nicht Bestandteil der Produktlizenz und müssen gesondert vereinbart werden.
7.3 Etwaige Implementierungsleistungen richten sich nach dem jeweiligen Auftrag oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
7.4 Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn neoimpulse sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform als verbindlich bestätigt hat.
7.5 Teillieferungen und eine schrittweise Implementierung sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
7.6 Sofern in der jeweiligen Dokumentation oder im jeweiligen Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, kann die Kompatibilität des Produkts mit zukünftigen Releases, Updates oder Änderungen von SAP-Software oder sonstigen Drittprodukten, die nach Bereitstellung der jeweiligen Produktversion eingeführt werden, nicht gewährleistet werden.
8. Abonnementlaufzeit, Verlängerung und Kündigung
8.1 Die anfängliche Abonnementlaufzeit wird im jeweiligen Auftrag festgelegt.
8.2 Sofern im Auftrag oder im Bestellprozess des SAP Store nichts anderes angegeben ist, verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils zwölf (12) Monate, sofern nicht eine der Parteien das Abonnement mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweils laufenden Abonnementlaufzeit kündigt.
8.3 Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese trotz schriftlicher Mitteilung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt.
8.4 neoimpulse kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder den Zugang insbesondere dann aussetzen, wenn der Kunde:
a. unbestrittene fällige Beträge nicht bezahlt;
b. den vereinbarten Lizenzumfang wesentlich überschreitet;
c. gegen Nutzungsbeschränkungen verstößt;
d. ein Sicherheitsrisiko verursacht;
e. Rechte an geistigem Eigentum verletzt;
f. gegen Exportkontroll-, Sanktions-, Datenschutzvorschriften oder sonstiges anwendbares Recht verstößt.
8.5 Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
9. Vergütung, Zahlung und Steuern
9.1 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Abrechnungszeiträume und Währungen werden im jeweiligen Auftrag oder im Bestellprozess des SAP Store festgelegt.
9.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Vergütungen als Nettobeträge zuzüglich Umsatzsteuer, Verkaufssteuer, Quellensteuer, Zöllen und sonstigen öffentlichen Abgaben.
9.3 Sofern neoimpulse dem Kunden direkt Rechnung stellt, sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.4 Im Falle eines Zahlungsverzugs kann neoimpulse gesetzliche Verzugszinsen verlangen und nach vorheriger Ankündigung den Zugang zum Produkt aussetzen.
9.5 Erfolgen Abrechnung und Rechnungsstellung über den SAP Store oder einen Zahlungsdienstleister, können zusätzlich zu diesen AGB die jeweiligen Abrechnungsverfahren des SAP Store Anwendung finden.
9.6 Soweit in diesen AGB, im jeweiligen Auftrag oder nach zwingendem Recht nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, können Vergütungen nicht storniert und nicht zurückerstattet werden.
10. Testversionen, Demos und Beta-Funktionen
10.1 Stellt neoimpulse kostenlose Testversionen, Demos, Testzugänge, Proof-of-Concept-Versionen, Beta-Funktionen oder Evaluierungslizenzen bereit, dienen diese ausschließlich Evaluierungszwecken und können zeitlich, funktional, hinsichtlich des Nutzungsumfangs oder der Verfügbarkeit beschränkt sein.
10.2 Test-, Demo- und Beta-Versionen können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
10.3 Soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht, werden Test-, Demo- und Beta-Versionen im jeweils bestehenden Zustand („as is“) ohne Gewährleistung, Verfügbarkeitszusage oder Supportverpflichtung bereitgestellt.
11. Support, Wartung und Updates
11.1 neoimpulse erbringt Support- und Wartungsleistungen ausschließlich in dem Umfang, der im jeweiligen Auftrag, in der Support Policy oder im Service Level Agreement festgelegt ist.
11.2 Sofern nicht anders vereinbart, wird Support während der regulären Geschäftszeiten von neoimpulse erbracht: Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr MEZ/MESZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern, Deutschland.
11.3 Supportanfragen sollen über die von neoimpulse vorgesehenen Supportkanäle eingereicht werden.
11.4 Der Kunde stellt sämtliche Informationen zur Verfügung, die für die Analyse und Behebung von Supportfällen in angemessenem Umfang erforderlich sind, einschließlich Fehlerbeschreibungen, Screenshots, Protokolldateien, Systeminformationen, Schritte zur Reproduktion und Informationen über kürzlich vorgenommene Änderungen.
11.5 neoimpulse kann Updates, Patches, Fehlerbehebungen, Sicherheitskorrekturen, Erweiterungen und neue Versionen bereitstellen. Der Kunde kann verpflichtet sein, Updates zu installieren oder zu akzeptieren, um Kompatibilität, Sicherheit und Supportfähigkeit aufrechtzuerhalten.
11.6 neoimpulse kann den Support für veraltete Versionen nach angemessener Vorankündigung einstellen.
12. Verfügbarkeit und Service Levels
12.1 Zusagen hinsichtlich Verfügbarkeit, Service Levels, Wartungsfenstern, Servicegutschriften oder Reaktionszeiten gelten ausschließlich, wenn diese ausdrücklich in einem Auftrag oder Service Level Agreement vereinbart wurden.
12.2 Sofern kein SLA ausdrücklich vereinbart wurde, gewährleistet neoimpulse keinen unterbrechungs- oder fehlerfreien Betrieb.
12.3 Verfügbarkeitszusagen gelten nicht für Ausfallzeiten, die durch Systeme des Kunden, SAP-Systeme, Systeme Dritter, Internetverbindungen, höhere Gewalt, geplante Wartungsarbeiten, Notfallwartungen, Änderungen durch den Kunden oder missbräuchliche Nutzung verursacht werden.
13. Produkte und Abhängigkeiten Dritter
13.1 Das Produkt kann mit Produkten, Plattformen oder Dienstleistungen Dritter interagieren oder von diesen abhängig sein. Dazu gehören unter anderem SAP-Software, SAP BTP, SAP EWM, SAP S/4HANA, AutoStore™-Systeme, Optioryx Flux, Cloud-Anbieter, mobile Endgeräte, Betriebssysteme, APIs und sonstige Technologien Dritter.
13.2 Produkte Dritter sind nicht Bestandteil des Produkts, sofern dies nicht ausdrücklich im Auftrag angegeben ist.
13.3 Der Kunde ist für den Erwerb und die Aufrechterhaltung sämtlicher erforderlicher Lizenzen, Abonnements, Hardwarekomponenten, Zugriffsrechte und Berechtigungen Dritter verantwortlich. Dies umfasst insbesondere sämtliche erforderlichen SAP-Softwarelizenzen und Supportvereinbarungen, die für den Betrieb des Produkts notwendig sind.
13.4 neoimpulse ist nicht verantwortlich für Änderungen, Nichtverfügbarkeit, Mängel, Einschränkungen oder die Einstellung von Produkten Dritter, soweit neoimpulse nicht aufgrund zwingenden Rechts oder einer ausdrücklichen vertraglichen Verpflichtung hierfür verantwortlich ist.
14. Gewährleistung
14.1 neoimpulse gewährleistet, dass das Produkt während der Abonnementlaufzeit im Wesentlichen der jeweils anwendbaren Dokumentation entspricht.
14.2 Der Kunde hat neoimpulse Mängel unverzüglich mitzuteilen und ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen, damit der Mangel reproduziert und analysiert werden kann.
14.3 neoimpulse kann Mängel durch Korrekturen, Patches, Workarounds, Konfigurationsänderungen, Ersatzlieferungen oder aktualisierte Dokumentation beheben.
14.4 Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die verursacht wurden durch:
a. eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs oder entgegen der Dokumentation;
b. nicht autorisierte Änderungen;
c. Systeme des Kunden, Produkte Dritter oder fehlerhafte Konfigurationen, die nicht von neoimpulse verursacht wurden;
d. die unterlassene Installation erforderlicher Updates;
e. fehlerhafte, unvollständige oder beschädigte Kundendaten;
f. missbräuchliche Nutzung, Fahrlässigkeit oder vom Kunden verursachte Sicherheitsvorfälle.
14.5 Garantien bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung von neoimpulse.
14.6 Geringfügige Mängel, welche die vorgesehene Nutzung oder Funktionalität des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Gewährleistungsmangel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche.
15. Rechte an geistigem Eigentum
15.1 neoimpulse und seine Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Ansprüche an dem Produkt, der Dokumentation, Software, dem Quellcode, Objektcode, Designs, Know-how, Konzepten, Vorlagen, Werkzeugen, Bibliotheken, Schnittstellen, APIs, Workflows, Konfigurationen, Methoden und sonstigen von neoimpulse erstellten oder bereitgestellten Materialien.
15.2 Der Kunde behält sämtliche Rechte an den Kundendaten.
15.3 Der Kunde räumt neoimpulse das Recht ein, Kundendaten ausschließlich in dem Umfang zu verwenden, der erforderlich ist, um das Produkt bereitzustellen, zu unterstützen, zu warten, abzusichern und zu verbessern sowie die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.
15.4 Stellt der Kunde Feedback, Vorschläge oder Verbesserungsideen zur Verfügung, darf neoimpulse diese ohne Einschränkung und ohne Vergütung verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
15.5 Der Kunde darf Namen, Logos oder Marken von neoimpulse ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht verwenden. neoimpulse darf Namen, Logos oder Marken des Kunden ohne dessen vorherige Zustimmung nicht als Referenz verwenden, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
15.6 Das Produkt kann Open-Source-Softwarekomponenten Dritter enthalten oder gemeinsam mit diesen vertrieben werden, die ihren jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen unterliegen. Diese Komponenten werden dem Kunden gemäß den jeweils anwendbaren Open-Source-Lizenzen und nicht gemäß diesen AGB lizenziert. Soweit dies nach den jeweiligen Open-Source-Lizenzen erforderlich ist, stellt neoimpulse dem Kunden die entsprechenden Lizenztexte und Hinweise zur Verfügung. Keine Bestimmung dieser AGB schränkt die Rechte des Kunden aus den jeweils anwendbaren Open-Source-Lizenzen ein.
16. Datenschutz und Sicherheit
16.1 Jede Partei hält die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze ein.
16.2 Soweit neoimpulse personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Auftragsverarbeitungsvertrag) ab.
16.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich festzustellen, ob über das Produkt personenbezogene Daten verarbeitet werden, und sicherzustellen, dass für diese Verarbeitung eine gültige Rechtsgrundlage besteht.
16.4 neoimpulse ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten und Kundendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Veränderung oder Offenlegung zu schützen.
16.5 Der Kunde darf besondere Kategorien personenbezogener Daten, Zahlungskartendaten, Gesundheitsdaten, hochsensible Personaldaten oder sonstige regulierte Daten nur dann über das Produkt verarbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und vom Produkt unterstützt wird.
16.6 Unterauftragsverarbeiter, Hosting-Standorte, Sicherheitsmaßnahmen und Löschfristen werden in der jeweiligen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, Datenschutzerklärung oder Sicherheitsdokumentation beschrieben.
16.7 Die Datenschutzerklärung von neoimpulse ist auf der Website von neoimpulse verfügbar.
17. Vertraulichkeit
17.1 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet sämtliche nicht öffentlich zugänglichen geschäftlichen, technischen, finanziellen, vertraglichen, betrieblichen oder sonstigen Informationen, die eine Partei der anderen im Zusammenhang mit dem Vertrag offenlegt.
17.2 Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen ausschließlich zu vertraglichen Zwecken verwenden und muss diese mindestens mit derselben Sorgfalt schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt.
17.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die:
a. ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich sind oder werden;
b. der empfangenden Partei vor der Offenlegung rechtmäßig bekannt waren;
c. unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurden;
d. rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden;
e. aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gerichtlicher Anordnung oder behördlicher Verfügung offengelegt werden müssen.
17.4 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Vertragsbeendigung fort. Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange sie als Geschäftsgeheimnisse im rechtlichen Sinne einzustufen sind.
18. Zulässige Nutzung
18.1 Der Kunde darf das Produkt nicht dazu verwenden:
a. gegen geltendes Recht zu verstoßen;
b. Rechte an geistigem Eigentum, Datenschutzrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen;
c. Schadsoftware, schädlichen Code oder rechtswidrige Inhalte zu übertragen;
d. Systeme zu stören, zu überlasten oder zu beeinträchtigen;
e. unbefugten Zugriff zu erlangen oder zu versuchen;
f. Sicherheits- oder Lizenzkontrollen zu umgehen;
g. rechtswidrige Überwachungsmaßnahmen durchzuführen;
h. Daten in einer Weise zu verarbeiten, die nach dem Vertrag nicht zulässig ist.
18.2 Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer diese AGB einhalten.
19. Exportkontrolle und Sanktionen
19.1 Der Kunde hält sämtliche anwendbaren Import-, Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften ein, einschließlich der Vorschriften der Europäischen Union, Deutschlands und, soweit anwendbar, der Vereinigten Staaten.
19.2 Der Kunde darf das Produkt nicht unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften nutzen, exportieren, reexportieren, übertragen oder anderweitig zur Verfügung stellen.
19.3 Der Kunde versichert, dass er sich weder in einem sanktionierten Land befindet noch nach dessen Recht organisiert ist oder dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und dass er auf keiner anwendbaren Sanktionsliste aufgeführt ist.
20. Aussetzung
20.1 neoimpulse kann den Zugang des Kunden zum Produkt aussetzen, wenn:
a. sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet;
b. die Nutzung durch den Kunden ein Sicherheitsrisiko darstellt;
c. der Kunde wesentlich gegen diese AGB verstößt;
d. die Aussetzung aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gerichtlicher Anordnung, behördlicher Verfügung oder eines SAP-Store-Prozesses erforderlich ist;
e. der Kunde vereinbarte Nutzungsbeschränkungen überschreitet und den Verstoß trotz entsprechender Mitteilung nicht behebt.
20.2 Soweit dies angemessen und rechtlich zulässig ist, wird neoimpulse den Kunden vorher informieren und ihm Gelegenheit zur Behebung des Verstoßes geben.
20.3 Eine Aussetzung befreit den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
21. Folgen der Vertragsbeendigung
21.1 Mit Beendigung oder Ablauf der Abonnementlaufzeit endet das Recht des Kunden zur Nutzung des Produkts.
21.2 Der Kunde stellt die Nutzung des Produkts vollständig ein und löscht oder gibt sämtliche Kopien zurück, sofern eine weitere Nutzung nicht aufgrund zwingenden Rechts erforderlich oder ausdrücklich vereinbart ist.
21.3 Soweit Kundendaten von neoimpulse gespeichert oder verarbeitet werden, unterstützt neoimpulse den Kunden auf dessen Anfrage für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Beendigung oder Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit in angemessenem Umfang beim Export der Daten, vorbehaltlich der technischen Machbarkeit und der Zahlung gegebenenfalls anfallender Vergütungen.
21.4 Soweit Kundendaten bei neoimpulse gespeichert sind, kann neoimpulse diese nach Ablauf des Zeitraums für den Datenexport gemäß den standardmäßigen Löschverfahren löschen, sofern geltendes Recht keine längere Aufbewahrungsfrist vorschreibt.
21.5 Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Vertragsbeendigung hinaus fortgelten sollen, bleiben bestehen. Dies gilt insbesondere für Zahlungsverpflichtungen, Vertraulichkeit, Rechte des geistigen Eigentums, Datenschutz, Haftungsbeschränkungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand.
22. Haftung
22.1 neoimpulse haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz sowie soweit neoimpulse ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.
22.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet neoimpulse nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
22.3 In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
22.4 Soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht, ist die Gesamthaftung von neoimpulse für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit im Rahmen dieser Vereinbarung auf die Vergütungen begrenzt, die der Kunde für das betroffene Produkt innerhalb der zwölf (12) Monate unmittelbar vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlt hat.
22.5 neoimpulse haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze, Betriebsunterbrechungen, entgangene erwartete Einsparungen oder Datenverluste, soweit die Haftung nicht nach zwingendem Recht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.
22.6 Die Haftung für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre, sofern neoimpulse den Datenverlust nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
22.7 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Subunternehmer und Beauftragten von neoimpulse.
23. Ansprüche wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte
23.1 Behauptet ein Dritter, dass die berechtigte Nutzung des Produkts durch den Kunden Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt, hat der Kunde neoimpulse unverzüglich darüber zu informieren.
23.2 neoimpulse kann nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
a. dem Kunden das Recht verschaffen, das Produkt weiterhin zu nutzen;
b. das Produkt so ändern, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt;
c. das Produkt durch ein funktional gleichwertiges Produkt ersetzen;
d. den betroffenen Auftrag kündigen und im Voraus gezahlte Vergütungen für den nicht genutzten Zeitraum zurückerstatten.
23.3 neoimpulse trifft keine Verpflichtung hinsichtlich Ansprüchen, die aus Kundendaten, Vorgaben des Kunden, nicht autorisierten Änderungen, der Kombination mit Produkten, die nicht von neoimpulse stammen, einer Nutzung außerhalb der Dokumentation oder einer fortgesetzten Nutzung entstehen, nachdem neoimpulse eine nicht rechtsverletzende Alternative bereitgestellt hat.
24. Höhere Gewalt
24.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Dazu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Arbeitskämpfe, Pandemien, Epidemien, staatliche Maßnahmen, Stromausfälle, Internetausfälle, Ausfälle von Drittanbietern, Cyberangriffe, die nicht durch Fahrlässigkeit der betroffenen Partei verursacht wurden, oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
24.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und ergreift angemessene Maßnahmen, um die Auswirkungen zu begrenzen.
24.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 120 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen.
25. Änderungen an Produkten und AGB
25.1 neoimpulse kann Updates, Patches, Fehlerbehebungen, Erweiterungen und neue Produktversionen bereitstellen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, dürfen solche Änderungen die vereinbarte Kernfunktionalität des Produkts während der jeweiligen Abonnementlaufzeit oder des jeweiligen Wartungszeitraums nicht wesentlich reduzieren.
25.2 Der Umfang des Anspruchs des Kunden auf Updates, Patches, Erweiterungen oder neue Produktversionen richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Auftrag, Wartungsvertrag oder Abonnement.
25.3 neoimpulse kann diese AGB mit angemessener Vorankündigung ändern. Änderungen gelten für Vertragsverlängerungen, neue Aufträge sowie die fortgesetzte Nutzung nach ihrem Inkrafttreten, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.
25.4 Benachteiligt eine Änderung den Kunden während einer laufenden Abonnementlaufzeit wesentlich, kann der Kunde innerhalb von sechs (6) Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Erzielen die Parteien keine Einigung, kann jede Partei den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
26. Abtretung und Einsatz von Subunternehmern
26.1 Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von neoimpulse abtreten beziehungsweise übertragen.
26.2 neoimpulse kann zur Bereitstellung des Produkts und der damit verbundenen Dienstleistungen Subunternehmer einsetzen, bleibt jedoch für deren Leistungserbringung verantwortlich.
26.3 Datenschutzrechtliche Anforderungen an Unterauftragsverarbeiter richten sich nach der jeweils anwendbaren Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
27.1 Diese AGB sowie sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen neoimpulse und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
27.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist München, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
27.3 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesen AGB ist der Sitz der neoimpulse GmbH, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
28. Sprache
28.1 Diese AGB können in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden.
28.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
29. Schlussbestimmungen
29.1 Änderungen und Ergänzungen eines einzelnen Auftrags bedürfen der Schrift- oder Textform, sofern nicht strengere Formerfordernisse gelten.
29.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
29.3 Der Kunde kann mit Forderungen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder aus demselben Vertragsverhältnis entstanden sind.
29.4 Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur hinsichtlich Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
29.5 Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Auftrag und allen ausdrücklich durch Bezugnahme einbezogenen Dokumenten die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands des Produkts und ersetzen sämtliche früheren oder zeitgleich getroffenen Vereinbarungen, Angebote, Erklärungen und Absprachen, die sich auf diesen Vertragsgegenstand beziehen.